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Blumenstock Blitzschutz GmbH
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Architekten und Planer

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In den letzten Jahren haben wir immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Bauherren gern eine Blitzschutzanlage nachrüsten möchten, über die nachträgliche Optik aber nicht glücklich sind.

Dies können Sie als Architekten/Planer evtl. verhindern.

Wenn man frühzeitig an eine Blitzschutzanlage denkt, muss diese keine optische Beeinträchtigung darstellen!

Optimalerweise passiert das schon in der Planungsphase mit einem kompetenten Partner zusammen. Grundsätzlich ist eine Blitzschutzanlage keine Pflicht im Einfamilienhausbereich.

Bei diversen Gebäuden ist allerdings anders.

Landesbauordnung Baden-Württemberg

Landesbauordnung Bayern

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Blumenstock GmbH

  • Robert-Bosch-Straße 2
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